Grundlage:
- (AGBFF) Neufassung vom 24. Juni 1983. Empfehlung des BFF, Bund freischaffender Foto-Designer e.V., zur Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, angemeldet beim Bundeskartellamt Berlin.
 

§1 Allgemeines

1.1. Die AGBFF gelten für alle vom Foto-Designer übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.2. "Fotografien" im Sinne der AGBFF sind sämtliche Werke des Foto-Designers, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Diapositiv, Negativ, sonstige Bildträger).

1.3. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen des Foto-Designers. Sie können von ihm gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag nicht ent- halten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.

1.4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen usw.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

1.5. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

1.6. Die Vertragsstrafe für eine ungenehmigte Bildnutzung beträgt mindestens das Fünffache des Grundhonorars für die jeweilige Aufnahme. Das Grundhonorar richtet sich nach den jeweils gültigen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Der Foto-Designer ist berechtigt, weitere ihm entstandene Kosten weiter zu berechnen.

1.7. Die Vertragsstrafe für einen unterlassenen Bildquellennachweis (z.B. Name des Bildautors) richtet sich nach den Empfehlungen der MFM.

1.8. Sonstige Zuschläge und Nachlässe richten sich nach den Empfehlungen der MFM.

1.9. Die vorliegenden AGB gelten im übertragenen Sinn auch für andere Leistungen (Internet, Werbung usw.).
 

§2 Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Foto-Designer

2.1. Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Foto-Designer ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist der Foto- Designer alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an seinem Werk.

2.2. Der Foto-Designer überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung.

2.3. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Foto-Designers. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

2.4. Bei der Verwendung seines Werkes hat der Foto-Designer Anspruch, als Urheber benannt zu werden.

2.5. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf - soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht - der Zustimmung des Foto-Designers.

2.6. Der Auftraggeber stellt dem Foto-Designer nach Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
 

§3 Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung

3.1. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Foto-Designer eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mangelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten gerechnet ab Abnahme.

3.2. Der Foto-Designer verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen den Foto-Designer sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines etwaigen unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind grundsätzlich Schadenersatzforderungen gegenüber dem Foto- Designer wenn Schäden durch Dritte (z.B. Fotolabor) verursacht wurden.

3.3. Fotografien sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der jeweilige Absender.
 

§4 Ergänzende Sonderbestimmungen

A. Für Aufträge, neue Fotografien zu schaffen:

4.1. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Foto-Designer zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann der Foto- Designer - ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte - ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von dem Foto-Designer nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht dem Foto-Designer das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung vom Foto-Designer begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

4.2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus vom Foto-Designer nicht zu vertreten- den Gründen wesentlich überschritten (z.B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.), kann der Foto-Designer verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.

4.3. Der Foto-Designer ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt der Foto-Designer nicht.

4.4. Gehen Fotografien trotz größter Sorgfalt des Foto-Designers unter, ohne dass er dies zu vertreten hat, berührt dies seinen Honoraranspruch nicht; er ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlen- den Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat.
 
B. Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden:

4.5. Der Foto-Designer überträgt nur Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben sein Eigentum.

4.6. Werden Nutzungsrechte im Zusammenhang mit der Gestaltung, Pflege und Wartung von Homepages vergeben, erlöschen diese Rechte in dem Moment, in dem der Vertrag zur Pflege und Wartung der Homepage gekündigt wird. Der Nutzer hat in diesem Fall innerhalb einer Woche alle betreffenden Bilder aus seiner Homepage zu entfernen. Geschieht dies nicht, liegt der Fall der vertragswidrigen Nutzung vor, der nach den marktüblichen Konditionen bzw. auf aktueller Rechtsprechung verfolgt wird. 


§5  Erfüllungsort, Gerichtsstand

5.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Geschäftssitz des Foto-Designers.

5.2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Foto-Designers vereinbart, sofern der Foto-Designer und der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Recht- es oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind. Sofern der Auftraggeber und/oder der Foto-Designer nicht Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
 

§6 Zahlungsbedingungen

6.1. Bezahlung erfolgt per Überweisung oder Bar.

6.2. Kosten fallen erst an wenn sich für mind. ein Bild entschieden wurde. Sollte kein Bild gefallen bleibt das Fotoshooting kostenlos.

6.3. Fahrtkosten werden für die Anreise nur dann berechnet, wenn die Entfernung größer als 10km beträgt.